AGBoden:Methode 6.2

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Klasse der natürlichen Ertragsfähigkeit eines Standorts für Kulturpflanzen nach Umweltministerium Baden-Württemberg (1995)

Abb. 40: Flussplandiagramm dieser Methode


QUELLEN

Sekundärquelle: AG Boden (2006): Klasse der natürlichen Ertragsfähigkeit eines Standorts für Kulturpflanzen nach UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1995) (Methode 6.2). URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Netzwerke/AGBoden/methoden.html [18.10.2021].

Primärquelle: Umweltministerium Baden-Württemberg (1995): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. - Luft, Boden, Abfall, Heft 31.



EINGANGSDATEN

An allen Standorten:

  • Bodentyp


bei Hoch- und Niedermooren:

  • Grundwasserstandsdaten: MHGW, MGW oder MNGW;
    alternativ: Tiefenlage der Go- oder Gr-Obergrenze


bei allen nicht-hydromorphen Böden:

  • Bodenart
  • Rohdichte, trocken
  • Humusgehalt
  • Niederschlag im Sommerhalbjahr
  • potentielle Evapotranspiration nach HAUDE
    im Sommerhalbjahr
  • Hangneigung
  • Exposition
  • morphographische Einheit


bei allen grundwasserbeeinflussten Böden:

  • Grundwasserstandsdaten: MHGW, MGW oder MNGW;
    alternativ: Tiefenlage der Go- oder Gr-Obergrenze
  • Bodenart je Horizont
  • Niederschlag im Sommerhalbjahr
  • potentielle Evapotranspiration nach HAUDE
    im Sommerhalbjahr
  • Hangneigung
  • Exposition
  • morphographische Einheit


bei allen stauwasserbeeinflussten Böden:

  • Staunässestufe
  • Bodenart je Horizont
  • Niederschlag im Sommerhalbjahr
  • potentielle Evapotranspiration nach HAUDE
    im Sommerhalbjahr
  • Hangneigung
  • Exposition
  • morphographische Einheit


Zusätzlich zur abschließenden Kontrolle des Ergebnisses:

  • Jahresdurchschnittstemperatur
  • Steingehalt des Oberbodens
  • Hangneigung



VERKNÜPFUNGSREGELN

An allen Standorten: 8.2;

Bei allen nicht-hydromorphen Böden:
1.11, 3.9, 3.10, 3.30, 4.14, 8.2;

Bei allen grundwasserbeeinflussten Böden:
1.15, 3.9, 3.10, 3.30, 4.14, 8.2;

Bei allen stauwasserbeeinflussten Böden:
3.9, 3.10, 3.30, 4.14, 8.2;

Bei Hoch- und Niedermooren: 1.15, 8.2.



ERLÄUTERUNGEN

Das Verfahren schätzt die natürliche Ertragsfähigkeit eines Standorts für Kulturpflanzen vorrangig nach Kriterien des Bodenwasserhaushalts mittels einer Reihe von Tabellen unter Verknüpfungsregel 8.2, für die die bodenkundliche Feuchtestufe das wichtigste Eingangsdatum darstellt.

Bei Verknüpfungsregel 4.14 zur Ermittlung der bodenkundlichen Feuchtestufe steht am Anfang eine Fallunterscheidung nach Bodentypen, bei der in grundwasser-, stauwasserbeeinflusste Böden, Moore sowie alle sonstigen (nicht-hydromorphen) Bodentypen differenziert wird. Diese vier Fälle unterscheiden sich in den benötigten Eingangsdaten und Verknüpfungsregeln. In der folgenden Abbildung ist der Verfahrensgang für alle vier Gruppen von Böden mit separaten Flussplandiagrammen dargestellt.



Bei allen Böden außer den Hoch- und Niedermooren ist für die finale Verknüpfungsregel 8.2 die bodenkundliche Feuchtestufe das alleinige Eingangsdatum. Die Regel, die im Rahmen von Methode 6.1 zur Ableitung der bodenkundlichen Feuchtestufe eingesetzt wird (VKR 4.4), wurde für Methode 6.1 zur Verknüpfungsregel 4.14 modifiziert. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Erweiterung auf Klimaregionen mit einem Überschuss in der klimatischen Wasserbilanz des Sommerhalbjahrs von mehr als 200 mm (Klimabereiche 8, 9 und 10).

Eine weitere Modifikation gegenüber Methode 6.1 besteht in einer Korrektur des nach Verknüpfungsregel 3.10 ermittelten Klimabereichs. Durch die nachgeschaltete Verknüpfungsregel 3.30 wird die zuvor allein nach Klimadaten vorgenommene Einstufung nach den drei zusätzlichen Kriterien Neigung, Exposition und Morphographie ggf. modifiziert.

Abschließend wird die nach der bodenkundlichen Feuchtestufe vorgenommene Bewertung der natürlichen Ertragsfähigkeit einer zusätzlichen Kontrolle nach weiteren Standorteigenschaften unterzogen. In Abhängigkeit von der Jahresdurchschnittstemperatur, dem Steingehalt des Oberbodens und der Hangneigungsklasse darf das Endergebnis eine vorgegebene maximale Bewertungsklasse nicht überschreiten. Diese abschließende Plausibilitätskontrolle ist nicht mehr in Abbildung 40 dargestellt.

Das Endergebnis besteht in einer 5-fach gestuften Klasse des ackerbaulichen Ertragspotentials, die nicht direkt mit konkreten Ertragsdaten bestimmter Kulturpflanzen korrelierbar ist.



ERGEBNIS

Ordinal skalierter Kennwert (z.B. "4" = "hoch")



MASSSTABSEIGNUNG

Für alle Maßstäbe



EINSCHRÄNKUNGEN

  • Die Ableitung der Grundwasser-Stufe als Vorstufe zur Ermittlung der bodenkundlichen Feuchtestufe kann bei Verwendung der Tiefenlage der Obergrenze von Go- oder Gr-Horizonten als Eingangsdaten bei fossilen Gleyen späterer Grundwasserabsenkung zu Fehlinterpretationen führen.

  • VKR 3.9 zur Ermittlung der klimatischen Wasserbilanz des Sommerhalbjahrs basiert auf der potentiellen Evapotranspiration nach HAUDE. Der Tatsache, dass für Deutschland mit der FAO-Gras-Referenzverdunstung eine neue, bundesweit einheitliche Verdunstungsberechnung anstelle der bisher üblichen Haude-Verdunstung vereinbart wurde, trägt das Verfahren noch nicht Rechnung.

  • VKR 3.30 ist nur auf wenige ausgewählte morphographische Einheiten anwendbar.

  • VKR 4.14 ist nicht für alle möglichen bodenkundlichen Haupttypen definiert.

  • VKR 3.10 zur Klasseneinteilung des Klimabereichs nach der klimatischen Wasserbilanz des Sommerhalbjahrs weist allen Standorten mit einem Defizit von mehr als 100 mm pauschal den Klimabereich 1 zu und verwendet das nach VKR 3.30 modifizierte Ergebnis für die Ermittlung der bodenkundlichen Feuchtestufe unter VKR 4.14. Für ausgewählte Standorte mit einem deutlich größeren Defizit, z.B. im östlichen Harzvorland oder im Alzeyer Hügelland, wäre eine weitergehende regionalspezifische Differenzierung beider Regeln notwendig. Ohne diese Ergänzungen ist Methode 6.2 nur mit Einschränkungen bundesweit anwendbar.

  • Die Extrapolation von VKR 4.14 zur Ermittlung der bodenkundlichen Feuchtestufe auf humidere Klimabereiche bedarf noch weiterer Überprüfungen.

  • Die Methode wurde zunächst nur für die regionalen Standortbedingungen Baden-Württembergs entwickelt und ist in seiner originalen Form nur auf ausgewählte Bodentypen anwendbar. Verknüpfungsregel 4.14 zur Ermittlung der bodenkundlichen Feuchtestufe postuliert die Übertragbarkeit des Verfahrens auf weitere Bodentypen (u.a. anthropogene Böden und Marschen) außerhalb des ursprünglichen Gültigkeitsbereiches.

  • Insgesamt basiert die Methode des Umweltministeriums Baden-Württemberg allein auf dem Bodenwasserhaushalt und lässt Kriterien z.B. des Nährstoffspeichervermögens völlig unberücksichtigt.



DATUM

Februar 2006



STATUS

Bisher nicht in Methodenbanken bodenkundlicher Fachinformationssysteme der SGD aufgenommen.



ABBILDUNG




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