AGBoden:Verknüpfungsregel 8.2

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Ermittlung des ackerbaulichen Ertragspotentials nach UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1995)


EINGANGSDATEN

  • Bodenkundliche Feuchtestufe nach VKR 4.14
    bei Mooren:
  • Grundwasser-Stufe nach VKR 1.15


Zusätzlich zur Plausibilitätskontrolle des Ergebnisses:

  • Jahresdurchschnittstemperatur
  • Steingehalt des Oberbodens
  • Hangneigung



KENNWERT

Klasse des Ertragspotentials [1 - 6]



KENNWERTERMITTLUNG

Bei allen nicht-hydromorphen Böden sowie bei allen grundwasserbeeinflussten Böden erfolgt die Ermittlung des ackerbaulichen Ertragspotentials nach Tabelle 1.



Bei allen stauwasserbeeinflussten Böden erfolgt die Ermittlung des ackerbaulichen Ertragspotentials nach Tabelle 2.



Bei Mooren erfolgt die Ermittlung des ackerbaulichen Ertragspotentials nach Tabelle 3.



Die vorläufige Einstufung des ackerbaulichen Ertragspotentials nach den Tabellen 1, 2 oder 3 wird abschließend einer zusätzlichen Kontrolle nach weiteren Standorteigenschaften unterzogen. In Abhängigkeit von der Jahresdurchschnittstemperatur, dem Steingehalt des Oberbodens und der Hangneigungsklasse darf das Endergebnis die maximale Bewertungsklasse in Spalte 3 von Tabelle 4 nicht überschreiten:




STAND

Februar 2006



QUELLEN

Sekundärquelle: AG Boden (2006): Ermittlung des ackerbaulichen Ertragspotentials (VKR 8.2). URL: https://www.infogeo.de/Infogeo/DE/Gremien/Boden/Auswertungsmethoden/auswertungsmethoden_node.html [19.10.2021].

Primärquelle: UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1995): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. - Luft, Boden, Abfall, Heft 31.




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