AGBoden:Verknüpfungsregel 8.2
Ermittlung des ackerbaulichen Ertragspotentials nach UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1995)
EINGANGSDATEN
Zusätzlich zur Plausibilitätskontrolle des Ergebnisses:
- Jahresdurchschnittstemperatur
- Steingehalt des Oberbodens
- Hangneigung
KENNWERT
Klasse des Ertragspotentials [1 - 6]
KENNWERTERMITTLUNG
Bei allen nicht-hydromorphen Böden sowie bei allen grundwasserbeeinflussten Böden erfolgt die Ermittlung des ackerbaulichen Ertragspotentials nach Tabelle 1.
Bei allen stauwasserbeeinflussten Böden erfolgt die Ermittlung des ackerbaulichen Ertragspotentials nach Tabelle 2.
Bei Mooren erfolgt die Ermittlung des ackerbaulichen Ertragspotentials nach Tabelle 3.
Die vorläufige Einstufung des ackerbaulichen Ertragspotentials nach den Tabellen 1, 2 oder 3 wird abschließend einer zusätzlichen Kontrolle nach weiteren Standorteigenschaften unterzogen. In Abhängigkeit von der Jahresdurchschnittstemperatur, dem Steingehalt des Oberbodens und der Hangneigungsklasse darf das Endergebnis die maximale Bewertungsklasse in Spalte 3 von Tabelle 4 nicht überschreiten:
STAND
Februar 2006
QUELLEN
Sekundärquelle: AG Boden (2006): Ermittlung des ackerbaulichen Ertragspotentials (VKR 8.2). URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Netzwerke/AGBoden/methoden.html [19.10.2021].
Primärquelle: UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1995): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. - Luft, Boden, Abfall, Heft 31.