AGBoden:Methode 7.5

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Erosionsgefährdung von Böden durch Wind

Abb. 37: Flussplandiagramm dieser Methode

QUELLEN

Sekundärquelle: AG Boden (2002): Erosionsgefährdung von Böden durch Wind nach Entwurf DIN 19706 (Methode 7.5). URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Netzwerke/AGBoden/methoden.html [18.10.2021].

Primärquelle: DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (DIN) (2002): Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind. Entwurf DIN 19706. - Berlin.



EINGANGSDATEN

  • Bodenart des Oberbodens
  • Humusgehalt des Oberbodens
  • Jahresmittel der Windgeschwindigkeit in 10 m Höhe
  • Angebaute Fruchtarten / Fruchtfolge
  • Höhe von / Entfernung zu Windhindernissen (Windschutzhecken)



VERKNÜPFUNGSREGELN

5.23, 5.24, 5.25, 5.26, 5.27, 5.28



ERLÄUTERUNG

Die vorliegende Methode legt eine Vorgehensweise zur Ermittlung der Erosionsgefährdung von ackerbaulich genutzten Böden durch Wind fest. Sie gilt für die flächenbezogene Auswertung von Bodenkarten unter zusätzlicher Berücksichtigung der am häufigsten angebauten Fruchtarten und der Schutzwirkung von Windhindernissen. Kleinste Einheit dieser Ermittlung ist ein mit einer Fruchtart bestellter Schlag.

Das Verfahren ermittelt im ersten Teil aus der Erodierbarkeit des Oberbodens und der Erosivität des Windes die potentielle oder standortabhängige Erosionsgefährdung von Böden durch Wind. Im zweiten Teil werden zusätzlich alle von menschlicher Tätigkeit abhängigen Einflussfaktoren schrittweise in die Bewertung mit einbezogen. Im ersten Schritt wird die standortabhängige Erosionsgefährdung mit der Schutzwirkungsstufe durch die angebauten Fruchtarten zur bewirtschaftungsabhängigen Erosionsgefährdung oder standort- und fruchtartenabhängigen Erosionsgefährdung verknüpft. Im zweiten Schritt wird die bewirtschaftungsabhängige Erosionsgefährdung mit der Schutzwirkungsstufe durch Windhindernisse verknüpft. Das Endergebnis repräsentiert die aus natürlichen Standortfaktoren, Fruchtarten und Windhindernissen abgeleitete Erosionsgefährdung oder aktuelle Erosionsgefährdung.

Der Verfahrensablauf von Methode 7.5 orientiert sich an der Philosophie einer "Allgemeinen Bodenabtragsgleichung durch Wind". Im Unterschied zur "Allgemeinen Bodenabtragsgleichung" (durch Wasser) (Methoden 3.4) werden allerdings alle Einflussfaktoren nicht auf kontinuierlicher Skala angegeben und die Faktorwerte nicht wie in 5.14 über eine algebraische Gleichung verrechnet, sondern alle Einflussfaktoren werden auf ordinaler Skala nur halbquantitativ bewertet und jeweils über Tabellen verknüpft. Das Endergebnis ist daher nicht als Maß langfristiger mittlerer jährlicher Bodenabträge in der Einheit "t / ha ·a" zu interpretieren.

Zur Ermittlung der Erodierbarkeit des Oberbodens durch Wind existiert als Ergebnis früherer Arbeiten eine einfache Schätztabelle von CAPELLE & LÜDERS (1985), die als Verknüpfungsregel 5.15 dokumentiert ist. Prinzipiell sind die Verknüpfungsregeln 5.15 und 5.23 deckungsgleich in ihrer Aussageabsicht. Während Verknüpfungsregel 5.15 jedoch die bodenkundliche Feuchtestufe als Eingangsdatum integriert, unterstellt Verknüpfungsregel 5.23 einen trockenen Boden und lässt den Einfluss der witterungsabhängigen Feuchtigkeit an der Bodenoberfläche unberücksichtigt.

Zur Ermittlung der Erodierbarkeit des Oberbodens durch Wind bietet auch Verknüpfungsregel 5.17 einen alternativen Algorithmus, der detaillierte Informationen zur Korngrößenverteilung voraussetzt. Dieser war als Teil einer zukünftigen "Bodenabtragsgleichung durch Wind" konzipiert, die den langjährigen, mittleren jährlichen Bodenabtrag zum Ziel hat. Prinzipiell sind die Verknüpfungsregeln 5.23 und 5.17 deckungsgleich in ihrer Zielgröße, unterscheiden sich jedoch in ihren praktischen Anwendungsmöglichkeiten.



ERGEBNIS

Ordinal skalierter Kennwert (z.B. "4" = "hoch")



MASSSTABSEIGNUNG

Für alle Maßstäbe



EINSCHRÄNKUNGEN

  • Die Ermittlung der Schutzwirkungsstufe durch angebaute Fruchtarten gilt nur bei "konventionellem" Ackerbau; konservierende Bodenbearbeitung (Mulchsaat, Minimalbodenbearbeitung) und Zwischenfruchtanbau sind nicht berücksichtigt.

  • Mit der vorliegenden Norm 19706 wird ein einfacher Bestimmungsschlüssel zur Ableitung der Erosionsgefährdung angeboten. Sie dient als Informationsgrundlage dem Erkennen und Abgrenzen von Planungsgebieten. Für eine parzellenscharfe Beratung im Rahmen der guten fachlichen Praxis nach § 17 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind zusätzliche relevante Nutzungs- und Bewirtschaftungsgegebenheiten zu berücksichtigen.



DATUM

Oktober 2002



STATUS

Im Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung routinemäßig zur Erstellung bodenkundlicher Auswertungskarten eingesetzt.



ABBILDUNG



WIKISTRUKTUR