AGBoden:Verknüpfungsregel 5.21

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Ermittlung des Rauhigkeitsbeiwerts der Bodenoberfläche nach GARBRECHT


EINGANGSDATEN

  • bei Sandböden:
    Gewichtsanteile der Unterfraktionen Grob-, Mittel-, Fein-, Feinstsand
oder
  • bei allen anderen (aggregierten) Böden:
    Gewichtsanteile der Aggregate des Makrofeingefüges nach beliebiger Größeneinteilung



KENNWERTE

Rauhigkeitsbeiwert n



KENNWERTERMITTLUNG

Ermittlung der Zielgröße gemäß Gleichung (1).



ANMERKUNGEN

Alternativ kann der Rauhigkeitsbeiwert der Bodenoberfläche in Abhängigkeit vom Bearbeitungszustand mit Hilfe von VKR 5.22 ermittelt werden.



QUELLEN

Sekundärquelle: AG Boden: Rauhigkeitsbeiwert der Bodenoberfläche nach GARBRECHT (VKR 5.21). URL: https://www.infogeo.de/Infogeo/DE/Gremien/Boden/Auswertungsmethoden/auswertungsmethoden_node.html [19.10.2021].

Primärquelle: GARBRECHT, G. (1941): Abflußberechnung für Flüsse und Kanäle. - Die Wasserwirtschaft, 2: 40-45, 3: 72-77.




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