AGBoden:Verknüpfungsregel 5.21
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Ermittlung des Rauhigkeitsbeiwerts der Bodenoberfläche nach GARBRECHT
EINGANGSDATEN
- bei Sandböden:
Gewichtsanteile der Unterfraktionen Grob-, Mittel-, Fein-, Feinstsand
- oder
- bei allen anderen (aggregierten) Böden:
Gewichtsanteile der Aggregate des Makrofeingefüges nach beliebiger Größeneinteilung
KENNWERTE
Rauhigkeitsbeiwert n
KENNWERTERMITTLUNG
Ermittlung der Zielgröße gemäß Gleichung (1).
ANMERKUNGEN
Alternativ kann der Rauhigkeitsbeiwert der Bodenoberfläche in Abhängigkeit vom Bearbeitungszustand mit Hilfe von VKR 5.22 ermittelt werden.
QUELLEN
Sekundärquelle: AG Boden: Rauhigkeitsbeiwert der Bodenoberfläche nach GARBRECHT (VKR 5.21). URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Netzwerke/AGBoden/methoden.html [19.10.2021].
Primärquelle: GARBRECHT, G. (1941): Abflußberechnung für Flüsse und Kanäle. - Die Wasserwirtschaft, 2: 40-45, 3: 72-77.
WIKISTRUKTUR
Inhaltsverzeichnis: 5 Kennwerte zur Bewertung von Strukturbeeinträchtigung u. Substanzverlust
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