AGBoden:Verknüpfungsregel 5.21

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Ermittlung des Rauhigkeitsbeiwerts der Bodenoberfläche nach GARBRECHT


EINGANGSDATEN

  • bei Sandböden:
    Gewichtsanteile der Unterfraktionen Grob-, Mittel-, Fein-, Feinstsand
oder
  • bei allen anderen (aggregierten) Böden:
    Gewichtsanteile der Aggregate des Makrofeingefüges nach beliebiger Größeneinteilung



KENNWERTE

Rauhigkeitsbeiwert n



KENNWERTERMITTLUNG

Ermittlung der Zielgröße gemäß Gleichung (1).
VKR 5.21 Gleichung 1.png



ANMERKUNGEN

Alternativ kann der Rauhigkeitsbeiwert der Bodenoberfläche in Abhängigkeit vom Bearbeitungszustand mit Hilfe von VKR 5.22 ermittelt werden.



QUELLEN

Sekundärquelle: AG Boden: Rauhigkeitsbeiwert der Bodenoberfläche nach GARBRECHT (VKR 5.21). URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Netzwerke/AGBoden/methoden.html [19.10.2021].

Primärquelle: GARBRECHT, G. (1941): Abflußberechnung für Flüsse und Kanäle. - Die Wasserwirtschaft, 2: 40-45, 3: 72-77.




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