AGBoden:Verknüpfungsregel 1.36
Bodenvernässung der Teufenabschnitte von 0 – 1 m und 0 – 2 m Tiefe zur Beurteilung der Grabbarkeit
EINGANGSDATEN
- Bodentyp
- Grundwasserstufe
- Horizontsymbol
- Horizontgrenzen
- Kennzeichnung der Grund- und Staunässe
- Feinbodenart
KENNWERT
Vernässungstypen durch Grundwasser (V1) bzw. Stau u. Hangwasser (V2)
V1-1 [0 = trifft nicht zu/1 = trifft zu] Grundwassereinfluss im Teufenabschnitt 0 – 1 m
V1-2 [0/1] Grundwassereinfluss im Teufenabschnitt 0 – 2 m
V2-1 [0/1] Stau-/Hangwassereinfluss im Teufenabschnitt 0 – 1 m
V2-2 [0/1] Stau-/Hangwassereinfluss im Teufenabschnitt 0 – 2 m
KENNWERTERMITTLUNG
Für die Ermittlung der grundwasserbeeinflussten Böden (V1-1 und V1-2) können Daten der Grundwasserstände, Erhebung der Grundwassersituation oder die Grundwasserstufe (GWS nach KA5, Tab. 59) herangezogen werden. Im Regelfall sind hier für den Teufenabschnitt 0-1 m Böden mit GWS 1-3 und für den Teufenabschnitt 0-2 m Böden mit GWS 4-5.1 als betroffen einzustufen.
Für die Ermittlung der stau- oder hangwasserbeeinflussten Böden (V2-1 und V2-2) sind Standorte mit ausgeprägten Hang- und Stauwassereigenschaften zu ermitteln. Je nach vorliegendem Datenbestand können unterschiedliche Kriterien verwendet werden. Liegen keine spezifischen Charakterisierungen zur Stau- bzw. Hangnässe vor, so ist die Bewertung auf Grundlage der bodentypologischen Einordnung und der Horizontcharakterisierung gemäß Tab. 1 vorzunehmen.
ANMERKUNGEN
Die Bewertung der Bodenvernässung erfolgt nach Tabelle 1 entsprechend der jeweiligen Hydromorphen Eigenschaften. Sie dient der Charakterisierung der Vernässung im oberflächennahen Untergrund. Die Vernässung hat maßgebliche Auswirkungen auf Baggerarbeiten, Lagerung und Transport des Baggergutes, bis hin zum Bedarf einer Wasserhaltung für die Erdarbeiten. Es wird standardmäßig die Vernässung der Teufenabschnitte bis 0 – 1 m und 0 – 2 m bewertet. Die Bewertung des Teufenabschnittes 0 – 2 m kann nicht besser sein als die Bewertung des Abschnittes 0 – 1 m. Dies ergibt sich bei grundwasserbeeinflussten Böden von selbst, gilt aber auch für die Bewertung des Stau- bzw. Hangwassereinflusses, da die ggf. vorhandene Auswirkung auch für den zweiten Meter gegeben ist.
TABELLEN
STAND
Januar 2020
QUELLEN
Sekundärquelle:
- AG Boden (2020): Bewertung der Bodenvernässung im Rahmen der Beurteilung der Grabbarkeit (VKR 1.36). URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Netzwerke/AGBoden/methoden.html [18.10.2021].
Primärquellen:
- AD-HOC-ARBEITSGRUPPE BODEN (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung. – 5. Aufl., 438 S., 41 Abb., 103 Tab., 31 Listen; Hannover (In Komm. E. Schweizerbart’sche Verlagsbuchhandlung).
- DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (1996): Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) "Erdarbeiten". DIN 18300. – Berlin (Beuth).
- FRIEDRICH, K. & JEDMOWSKI, L. (2013): Einstufung der Grabbarkeit auf Grundlage der DIN 18300 und Verknüpfungsregel 1.35 der Methodendokumentation Bodenkunde. – In: Jahrestagung der DBG, 7.-12.9.2013; Rostock (http://eprints.dbges.de/920/).