AGBoden:Verknüpfungsregel 1.35

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Grabbarkeit eines Bodenhorizontes oder einer Schicht


EINGANGSDATEN

  • Horizontsymbol
  • Schicht-/Horizontgrenzen
  • Feinbodenart
  • Grobbodenart
  • Grobbodengehalt
  • Humusgehalt
  • Packungsdichte/effektive Lagerungsdichte



KENNWERT

GB [Kategorien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (8.1, 8.2)]
Kategorie unterschiedlicher Grabbarkeit für einen einheitlichen Tiefenabschnitt (Bodenhorizont oder Schicht)



KENNWERTERMITTLUNG

Die Kennwertermittlung erfolgt aus Boden und Gesteinsinformationen bodenkundlicher Punkt- oder Flächendaten nach Tab. 1. Als Eingangsparameter sind Horizontsymbol, Schicht- /Horizontgrenzen, Fein- u. Grobbodenart und -gehalt, Humusgehalt sowie Packungsdichte bzw. eff. Lagerungsdichte heranzuziehen. Dabei gilt, dass der betrachtete Bodenhorizont bzw. die betrachtete Schicht kaskadisch nach den Grabbarkeitskategorien von der günstigsten (1) zur ungünstigsten Kategorie (8/8.2) zu bewerten ist. Bei Vorliegen differenzierter Gesteinsbeschreibungen kann die Kategorie 8 in 8.1 und 8.2 untergliedert werden.
Die Zuordnung zu den Kategorien 4 bis 8 beruht u. a. auf den Grobbodenanteilen, die sich aus der Kombination der Klassenspannen von Grobbodenartenuntergruppe (KA5, Tab. 34) und Grobbodenstufe (KA5, Tab. 33) berechnen. Die Klassenmittelwerte der Grobbodenanteile > 63 mm am Gesamtboden wurden für die Grobbodenartenuntergruppen nach den Grobbodenstufen 3 bis 6 berechnet und sind in Tabelle 1 einzusehen.

VKR 1 35 Tabelle 1 neu.png


VKR 1 35 Tabelle 2.png



ANMERKUNGEN

Die methodische Einstufung dient nicht der Ableitung von Bodenklassen nach DIN 18300, sondern es werden die aus fachlicher Sicht geeigneten Bodendaten in Bezug auf ihren Informationsgehalt zur Grabbarkeit interpretiert. Hierbei dienen die Einstufungen der DIN 18300 als Orientierung; sie werden nur so weit umgesetzt, wie es die Bodendaten erlauben. Tabelle 2 trägt dieser Vorgehensweise Rechnung, indem sie die Bodenmerkmalsgruppen voranstellt, auf denen die Interpretationen beruhen.

Es werden standardmäßig Tiefenabschnitte gleicher Beschaffenheit wie Bodenhorizonte (ggf. auch Schichten) bewertet. Die Ergebnisse können hierdurch für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. Mit der anschließenden Kennwertbildung der „Grabbarkeit für Teufenabschnitte bis 1 m, 1 – 2 m und 0 – 2 m Tiefe“ (Kennwert 9.2) sind aggregierte Standortbewertungen auf Grundlage von Punkt- und Flächendaten für unterschiedliche Anwendungsbereiche möglich (z. B. flache Gräben für elektrische Leitungen und Fernmeldekabel oder tiefe Gräben für Ferngasleitungen).



STAND

März 2020



QUELLEN

Sekundärquelle:


Primärquellen:

  • Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). – 5. Aufl., 438 S., 41 Abb., 103 Tab., 31 Listen; Hannover (In Komm. E. Schweizerbart’sche Verlagsbuchhandlung)
  • Deutsches Institut für Normung (1996): Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) "Erdarbeiten". DIN 18300. - Berlin (Beuth).
  • FRIEDRICH, K. & JEDMOWSKI, L. (2013): Einstufung der Grabbarkeit auf Grundlage der DIN 18300 und Verknüpfungsregel 1.35 der Methodendokumentation Bodenkunde. – In: Jahrestagung der DBG, 7.-12.9.2013; Rostock (http://eprints.dbges.de/920/).




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